Die Spareinrichtung für die Mitglieder
und das Sparen bei der GENO50 hat
Tradition seit dem Jahr 1958. Über 1.300
Mitglieder und deren Angehörige sind
schon Sparer bei unserer Genossenschaft
und haben uns mehr als 22 Millionen
EURO anvertraut.
Sparen können bei der GENO50 alle
Mitglieder der Genossenschaft und ihre
Angehörigen im Sinne von §15 der
Abgabenordnung. Das sind z.B.
Ehegatten, Verlobte, Geschwister und
deren Kinder.
Kerngedanke unserer Spareinrichtung ist
der mehrfache Nutzen aller Spareinlagen
bei unserer Wohnungsgenossenschaft:
Sparen ohne Umleitung heißt: Die
Spareinlagen fliessen direkt in den
Wohnungsbestand der GENO50 und
helfen bei der Finanzierung von
Modernisierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen der
Wohnungen und Gebäude. Die Zinsen
werden direkt an die Mitglieder gezahlt.
Der Umweg entfällt: > Sparer legt Geld
bei der Bank an > GENO50 leiht sich das
Geld für Investitionen in den
Wohnungsbestand zu einem höheren
Zinssatz bei der Bank > die Zinsen
werden an die Bank gezahlt, der
Zinsaufschlag bleibt als Gewinn bei der
Bank.
Bei uns wird der Zinsaufschlag direkt an
die Sparer weitergegeben. Also liegen die
attraktiven Zinssätze für unsere
Geldanlagen in der Regel über denen der
örtlichen Kreditinstitute.
Eine günstige Finanzierung von
Modernisierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen führt zu
günstigeren Mieten für unsere
Mitglieder.
Für den Sparer bedeutet das eine
optimale Kombination von Sicherheit
und Rendite. Zusätzlich gibt es das gute
Gefühl, mit dem angelegten Geld
garantiert nur ethisch und ökologisch
sinnvolle Investitionen im
genossenschaftlichen Wiesbadener
Wohnungsbau zu unterstützen.
Damals wie heute lauten die
Grundsätze unsere
Spareinrichtung:
> Gute Konditionen für alle:
keine Tricks, keine
Sternchen, keine
Lockangebote für neue
Kunden, keine Sommer-,
Winter- oder Osterzinsen
> keine Mindest- oder
Höchstbeträge
> einfache Produkte mit
persönlicher Beratung
> Sicherheit der Einlagen
durch unseren
Immobilienbestand
Weitere Infos zu Geldanlagen bei der
GENO50 erhalten Sie unter
TEL
0 611-990 71-0
FAX
0 611-990 71-71
ÖFFNUNGSZEITEN
MO – FR
9
–
12 UHR
MO – DO
13
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16 UHR
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GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-
GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EG
KLAGENFURTER RING 84 A
65187 WIESBADEN