GENOSSENSCHAFT BESONDERHEITEN DER GENO50 SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT VERTRETER UND VERTRETERWAHL AUFSICHTSRAT VORSTAND KONTAKT WOHNEN BEI DER GENO50 WOHNUNGSBEWERBUNG Muss ich für eine Wohnungsbewerbung Mitglied sein? CHECKLISTE UMZUG REPARATURSERVICE ENERGIESPAREN HAUSORDNUNG HAUSTIERE HEIZEN UND LÜFTEN KÜNDIGUNG DAUERNUTZUNGSVERTRAG MÜLL UND MÜLLTRENNUNG FERNSEHEN UND INTERNET NOTFALL RAT UND HILFE MITGLIEDSCHAFT MITGLIED WERDEN DIE SPAREINRICHTUNG Was ist das? Wer kann sparen? Wie sind unsere Sparprodukte und Konditionen? Freistellungsauftrag BESONDERHEITEN DER GENO50 Schon die Spareinrichtung macht die GENO50 besonders. Nur knapp 50 von der Deutschen Bundesbank zugelassene Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften gibt es in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Auch die Unternehmensform der Genossenschaft ist in Wiesbaden ein Alleinstellungsmerkmal der GENO50, denn heute ist die sie die einzige Wohnungsgenossenschaft in Wiesbaden und bietet ihrem Satzungszweck entsprechend ihren Mitgliedern „eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung“. Gerade in Wiesbaden mit seinem überdurchschnittlichen Mietniveau ist die GENO50 Garant für bezahlbare und spekulationssichere Wohnun- gen. Es gibt keine renditeorientierten Kapitaleigner, die Gewinne abziehen könnten. Alle Überschüsse, die nicht als Dividende an die Mitglieder ausgeschüttet werden, blei- ben in der Genossenschaft und werden reinvestiert. SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT Unter dem Dach des Genossenschaftsgesetzes ist die Satzung sozusagen die Verfassung der Genossenschaft. Sie regelt Zweck, Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verant- wortlichkeiten der Genossenschaft und ihrer Mitglieder. Weiterhin legt sie den Aufgaben- und Verantwortungs- bereich von Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand fest. Satzung PDF VERTRETER UND VERTRETERWAHL Unsere Genossenschaft funktioniert nach demokratischen Regeln, die in unserer Satzung detailliert geregelt sind. Um auch bei großen Genossenschaften mit mehr als 6.100 Mitgliedern eine praxisnahe Abwicklung der Basisdemo- kratie zu ermöglichen, gibt es die sogenannten Vertreter. Sie werden von allen Mitgliedern bezirksweise für fünf Jahre gewählt und bilden die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Genossenschaft. Die normalerweise ein- bis zweimal pro Jahr tagende Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die den Vorstand bestellen. Weiterhin entscheidet die Vertreterversamm- lung z.B. auch über die Verwendung des Gewinns der Genossenschaft und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Wichtig ist, dass sich für dieses wichtige aber nicht sehr zeitaufwendige Amt genügend Kandidaten bei den alle fünf Jahre stattfindenden Vertreterwahlen auf- stellen lassen. AUFSICHTSRAT Eine Genossenschaft ist eine klassische basisdemokrati- sche Organisation, deren Regeln und Abläufe in einer Satzung festgelegt werden. Die Aufsichtsräte werden von den Vertretern in der Vertreterversammlung gewählt. Sie bestellen, überwachen und beraten den Vorstand, der aus mehreren Vorstandsmitgliedern besteht. VORSTAND Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft und entscheidet in gemeinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik und die grundlegenden Fragen der Entwicklung der Genossenschaft. KONTAKT GENO50 eG Klagenfurter Ring 84a 65187 Wiesbaden Fon 0611-99071-0 Fax 0611-99071-71 info@geno50.de www.geno50.de Öffnungszeiten Mo – Fr 9–12 Uhr Mo – Do 13–16 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin WOHNUNGSBEWERBUNG Wie und wo kann ich mich für eine Wohnung bewerben/registrieren? Bitte registrieren Sie sich dazu über unsere Homepage unter Mietinteressenten LINK Dort finden Sie sämtliche Informationen zu unseren Wohnungen, und Sie können Ihren Wohnungswunsch und Ihre persönlichen Daten hinterlegen. Nach Absenden des Gesuchs erhalten Sie eine Bestäti- gungs-E-Mail. Dort werden Sie gebeten über den Button „Gesuch aktivieren“ Ihre Registrierung abzuschließen. Welche Unterlagen werden benötigt? Zunächst benötigen wir keine Unterlagen. Sobald wir Unterlagen von Ihnen benötigen, werden sich unsere Vermietungssachbearbeiter:innen mit Ihnen in Verbindung setzen. Muss ich für eine Wohnungsbewerbung Mitglied sein? Nein. Wir vermieten unsere Wohnungen ohne Hinterlegung einer Mietsicherheit oder Kaution. Um eine unserer Woh- nungen mieten zu können, ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft notwendig. Die Anzahl der Genossen- schaftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße. Nähere Informationen finden Sie in unserer Satzung. CHECKLISTE UMZUG Checkliste Umzug PDF REPARATURSERVICE Bei Problemen mit der Technik in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus oder wenn Sie einen Handwerker brauchen, empfehlen wir Ihnen unser Online-Formular: Reparaturservice LINK Unseren Reparaturservice erreichen Sie auch unter der Telefonnummer 0611-99071-50 Bei einem Notfall außerhalb unserer Öffnungszeiten Mo – Fr 9–12 Uhr Mo – Do 13–16 Uhr rufen Sie bitte einen unserer Vertragshandwerker an, deren Telefonnummern Sie dem Aushang in Ihrem Treppenhaus entnehmen können. ENERGIESPAREN Energiesparen LINK HAUSORDNUNG Hausordnung PDF HAUSTIERE Vor der Anschaffung von Haustieren muss die Haltung von uns genehmigt werden. Das Antragsformular mit Angabe von Tierart, Rasse, Alter und Größe finden Sie hier: Formular PDF Auch ein Foto kann zur Klärung beitragen. Soweit es sich nicht um Kleintiere wie z.B. Hamster, kleine Vögel oder Fische in kleinen Aquarien handelt ist keine Genehmigung erforderlich. HEIZEN UND LÜFTEN Heizen und Lüften PDF KÜNDIGUNG DAUERNUTZUNGSVERTRAG Eine Kündigung ist grundsätzlich nur schriftlich möglich und muss von allen Mietern unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter in der Regel 3 Monate. Achtung: Die Kündigung des Dauernutzungsvertrages be- deutet nicht eine gleichzeitige Kündigung der Mitglied- schaft. Diese ist gesondert zu kündigen. Siehe Kündigung Mitgliedschaft. Kündigung Mietvertrag / Dauernutzungsvertrag PDF Kündigung Mitgliedschaft PDF MÜLL UND MÜLLTRENNUNG Abfalltrennung PDF Abfalltrennung in einem Bild PDF FERNSEHEN UND INTERNET Der Fernsehempfang mit einer Auswahl von über 40 Sen- dern ist in allen an unser Hochgeschwindigkeitsnetz ange- schlossenen Wohnungen standardmäßig möglich. Die Fernsehgebühren (außer GEZ) werden mit Ihrer Neben- kostenabrechnung verrechnet. Für Telefonie und Internet können Sie Ihren Wunsch- vertragspartner wählen. NOTFALL Notfallnummern LINK Bei einem Notfall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wie Rohrbruch, Heizungsausfall, Elektrostörungen, Abflussver- stopfungen etc. hilft Ihnen gern unser Reparaturservice unter der Telefonnummer 0611-99071-50 weiter. Außerhalb unserer Dienstzeiten rufen Sie bitte einen un- serer Vertragshandwerker an, deren Telefonnummern sie dem Aushang in Ihrem Treppenhaus entnehmen können. Bei Problemen mit dem Fernseh- und Rundfunkempfang hilft Ihnen die Hotline unseres Servicepartners PŸUR weiter: 030-25 777 777 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Bei Störungen oder Ausfällen der in allen unseren Wohnungen installierten Rauchmelder rufen Sie bitte die Firma ISTA an: 0201-507 444 97 Ablesung 0201-507 411 90 Allgemeine Fragen 0201-946 684 50 Fragen zum Rauchmelder 0201-507 444 97 RAT UND HILFE Soweit möglich, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen bei Problemen und Konflikten rund um Haus und Wohnung mit Rat und Hilfe gerne zur Verfügung. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen z. B. keine Rechtsberatung anbieten können. Zahlung der Miete Das Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus, bis spätes- tens zum dritten Werktag eines jeden Monats, fällig. Die Nutzungsgebühr (Miete) wird von Ihrem Konto per SEPA- Lastschriftmandat eingezogen. Der Besitz eines Kontos bei einem Geldinstitut ist daher zwingend erforderlich. Zahlungsschwierigkeiten Wenn Sie Ihre Miete nicht pünktlich zahlen können, wen- den Sie sich bitte sofort an unsere Mitarbeiter. Wir werden versuchen, Ihnen diskret und schnell zu helfen. Bitte war- ten Sie nicht, bis Sie Mahnungen oder Mahnbescheide von uns erhalten. Oftmals sind die Rückstände dann schon für eine schnelle Hilfe zu hoch. MITGLIED WERDEN Mitgliedschaft Wer kann Mitglied werden? Um Mitglied werden zu können, müssen Sie in Wiesbaden oder den angrenzenden Landkreisen Ihren 1. Wohnsitz haben. Folgende Landkreise werden zugelassen: Groß-Gerau, Mein Taunus Kreis, Rheingau Taunus Kreis, Mainz, Mainz-Bingen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass eine Mitgliedschaft keinerlei Einfluss auf eine bevorzugte Wohnungsvergabe hat. Wie werde ich Mitglied? Hierzu ist eine Beitrittserklärung notwendig. Dazu wen- den Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitglieder/Spar (per E-Mail, per Post oder telefonisch). E-Mail kai-oliver.mernberger@geno50.de 0611-990 71-73 E-Mail andrea.nold@geno50.de 0611-990 71-28 Was kostet eine Mitgliedschaft? Ein Geschäftsanteil unserer Genossenschaft kostet 160,- EUR. Eine Aufnahmegebühr erheben wir nicht. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft? Genossenschaften haben gerade als Wohnungsunterneh- men viele Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. Die Mieter sind als Mitglied gleichzeitig Mitbesitzer ihres Vermieters und können über die Vertreterversammlung je- derzeit mitgestalten. Statt Mietverträgen schließen die Mieter einer Genossenschaft Dauernutzungsverträge, die bei vertragsgemäßem Verhalten von der Genossenschaft nicht einseitig kündbar sind und quasi ein lebenslanges Wohnrecht verbriefen. Da die Genossenschaft keine höchstmöglichen Gewinne für Kapitaleigner und Anleger erwirtschaften muss, kann sie günstige und angemessene Mieten kalkulieren und Überschüsse für die Instandhal- tung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und Zahlungen von Dividenden an die Mitglieder verwenden. Bekomme ich schneller eine Wohnung, wenn ich bereits Mitglied bin? Die Mitgliedschaft hat keinerlei Einfluss auf eine bevor- zugte Wohnungsvergabe. Geschäftsanteile Wie viele Geschäftsanteile darf ich kaufen? Mind. ein Geschäftsanteil (160,00 EUR) muss für die Mitgliedschaft erworben werden. Es können bis max. 50 Geschäftsanteile (8.000,00 EUR) erworben werden. Dividende In der Regel abhängig von den Beschlüssen der Vertreterversammlung zahlt unsere Genossenschaft der- zeit eine jährliche Dividende von 4% auf die Geschäftsanteile. Mitgliedschaft kündigen Eine Kündigung der Mitgliedschaft in nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift möglich. Die Kündigung der Genossenschaftsanteile greift immer zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.), hinzu kommt ein Jahr Kündigungsfrist gemäß unserer Satzung. Dann muss noch die Vertreterversammlung stattfinden, die das vergangene Jahr beschließt, erst dann werden die Genossenschaftsanteile zurückgezahlt. Im ungünstigsten Fall kann es daher nach erfolgter Kündigung bis zu zwei- einhalb Jahre dauern bis die Rückzahlung erfolgen kann. Mitgliedschaft kündigen PDF DIE SPAREINRICHTUNG Was ist das? Wir sind keine Bank im herkömmlichen Sinne. Wir verge- ben keine Darlehen oder Kredite; unsere Spareinrichtung ist eine eigene Sparkasse für unsere Mitglieder. Das Sparen bei der GENO50 hat Tradition seit dem Jahr 1958. Wer kann sparen? Sparen können bei der GENO50 alle Mitglieder der Genossenschaft und deren Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung. Das sind z.B. Ehegatten, Verlobte, Geschwister und deren Kinder. Wie sind unsere Sparprodukte und Konditionen? Konditionen LINK GENO50 Sparprodukte im Vergleich PDF GENO50 Freistellungsauftrag PDF GENO50 Steuerinfos PDF
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GENOSSENSCHAFT BESONDERHEITEN DER GENO50 SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT VERTRETER UND VERTRETERWAHL AUFSICHTSRAT VORSTAND KONTAKT WOHNEN BEI DER GENO50 WOHNUNGSBEWERBUNG Muss ich für eine Wohnungsbewerbung Mitglied sein? CHECKLISTE UMZUG REPARATURSERVICE ENERGIESPAREN HAUSORDNUNG HAUSTIERE HEIZEN UND LÜFTEN KÜNDIGUNG DAUERNUTZUNGSVERTRAG MÜLL UND MÜLLTRENNUNG FERNSEHEN UND INTERNET NOTFALL RAT UND HILFE MITGLIEDSCHAFT MITGLIED WERDEN DIE SPAREINRICHTUNG Was ist das? Wer kann sparen? Wie sind unsere Sparprodukte und Konditionen? Freistellungsauftrag BESONDERHEITEN DER GENO50 Schon die Spareinrichtung macht die GENO50 besonders. Nur knapp 50 von der Deutschen Bundesbank zugelassene Spareinrichtungen von Wohnungsgenossenschaften gibt es in der ge- samten Bundesrepublik Deutschland. Auch die Unternehmensform der Genossenschaft ist in Wiesbaden ein Alleinstellungsmerkmal der GENO50, denn heute ist die sie die einzige Wohnungsgenossenschaft in Wiesbaden und bie- tet ihrem Satzungszweck entsprechend ihren Mitgliedern „eine gute, sichere und sozial verant- wortbare Wohnungsversorgung“. Gerade in Wiesbaden mit seinem überdurchschnittlichen Mietniveau ist die GENO50 Garant für bezahl- bare und spekulationssichere Wohnungen. Es gibt keine renditeorientierten Kapitaleigner, die Gewinne abziehen könnten. Alle Überschüsse, die nicht als Dividende an die Mitglieder ausgeschüt- tet werden, bleiben in der Genossenschaft und werden reinvestiert. SATZUNG DER GENOSSENSCHAFT Unter dem Dach des Genossenschaftsgesetzes ist die Satzung sozusagen die Verfassung der Genossenschaft. Sie regelt Zweck, Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Genossenschaft und ihrer Mitglieder. Weiterhin legt sie den Aufgaben- und Verantwortungs- bereich von Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand fest. Satzung PDF VERTRETER UND VERTRETERWAHL Unsere Genossenschaft funktioniert nach demo- kratischen Regeln, die in unserer Satzung detail- liert geregelt sind. Um auch bei großen Genossenschaften mit mehr als 6.100 Mitgliedern eine praxisnahe Abwicklung der Basisdemokratie zu ermöglichen, gibt es die soge- nannten Vertreter. Sie werden von allen Mitgliedern bezirksweise für fünf Jahre gewählt und bilden die Vertreterversammlung als obers- tes Organ der Genossenschaft. Die normaler- weise ein- bis zweimal pro Jahr tagende Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, die den Vorstand bestellen. Weiterhin entscheidet die Vertreterversamm- lung z.B. auch über die Verwendung des Gewinns der Genossenschaft und die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand. Wichtig ist, dass sich für dieses wichtige aber nicht sehr zeitaufwen- dige Amt genügend Kandidaten bei den alle fünf Jahre stattfindenden Vertreterwahlen aufstellen lassen. AUFSICHTSRAT Eine Genossenschaft ist eine klassische basisde- mokratische Organisation, deren Regeln und Abläufe in einer Satzung festgelegt werden. Die Aufsichtsräte werden von den Vertretern in der Vertreterversammlung gewählt. Sie bestellen, überwachen und beraten den Vorstand, der aus mehreren Vorstandsmitgliedern besteht. VORSTAND Der Vorstand leitet eigenverantwortlich die Geschäfte der Genossenschaft und entscheidet in gemeinsamen Sitzungen mit dem Aufsichtsrat über die Geschäftspolitik und die grundlegenden Fragen der Entwicklung der Genossenschaft. KONTAKT GENO50 eG Klagenfurter Ring 84a 65187 Wiesbaden Fon 0611-99071-0 Fax 0611-99071-71 info@geno50.de www.geno50.de Öffnungszeiten Mo – Fr 9–12 Uhr Mo – Do 13–16 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin WOHNUNGSBEWERBUNG Wie und wo kann ich mich für eine Wohnung be- werben/registrieren? Bitte registrieren Sie sich dazu über unsere Homepage unter Mietinteressenten LINK Dort finden Sie sämtliche Informationen zu unse- ren Wohnungen, und Sie können Ihren Wohnungswunsch und Ihre persönlichen Daten hinterlegen. Nach Absenden des Gesuchs erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Dort werden Sie gebeten über den Button „Gesuch aktivieren“ Ihre Registrierung abzuschließen. Welche Unterlagen werden benötigt? Zunächst benötigen wir keine Unterlagen. Sobald wir Unterlagen von Ihnen benötigen, werden sich unsere Vermietungssachbearbeiter:innen mit Ihnen in Verbindung setzen. Muss ich für eine Wohnungsbewerbung Mitglied sein? Nein. Wir vermieten unsere Wohnungen ohne Hinterlegung einer Mietsicherheit oder Kaution. Um eine unserer Wohnungen mieten zu können, ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft notwendig. Die Anzahl der Genossen- schaftsanteile richtet sich nach der Wohnungs- größe. Nähere Informationen finden Sie in unserer Satzung. CHECKLISTE UMZUG Checkliste Umzug PDF REPARATURSERVICE Bei Problemen mit der Technik in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus oder wenn Sie einen Handwerker brauchen, empfehlen wir Ihnen unser Online-Formular: Reparaturservice LINK Unseren Reparaturservice erreichen Sie auch unter der Telefonnummer 0611-99071-50 Bei einem Notfall außerhalb unserer Öffnungszeiten Mo – Fr 9–12 Uhr Mo – Do 13–16 Uhr rufen Sie bitte einen unserer Vertragshandwerker an, deren Telefonnummern Sie dem Aushang in Ihrem Treppenhaus entneh- men können. ENERGIESPAREN Energiesparen LINK HAUSORDNUNG Hausordnung PDF HAUSTIERE Vor der Anschaffung von Haustieren muss die Haltung von uns genehmigt werden. Das Antragsformular mit Angabe von Tierart, Rasse, Alter und Größe finden Sie hier: Formular PDF Auch ein Foto kann zur Klärung beitragen. Soweit es sich nicht um Kleintiere wie z.B. Hamster, kleine Vögel oder Fische in kleinen Aquarien han- delt ist keine Genehmigung erforderlich. HEIZEN UND LÜFTEN Heizen und Lüften PDF KÜNDIGUNG DAUERNUTZUNGSVERTRAG Eine Kündigung ist grundsätzlich nur schriftlich möglich und muss von allen Mietern unterschrie- ben sein. Die Kündigungsfrist beträgt für den Mieter in der Regel 3 Monate. Achtung: Die Kündigung des Dauernutzungsvertrages bedeutet nicht eine gleichzeitige Kündigung der Mitgliedschaft. Diese ist gesondert zu kündigen. Siehe Kündigung Mitgliedschaft. Kündigung Mietvertrag / Dauernutzungsvertrag PDF Kündigung Mitgliedschaft PDF MÜLL UND MÜLLTRENNUNG Abfalltrennung PDF Abfalltrennung in einem Bild PDF FERNSEHEN UND INTERNET Der Fernsehempfang mit einer Auswahl von über 40 Sendern ist in allen an unser Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossenen Wohnungen standardmäßig möglich. Die Fernsehgebühren (außer GEZ) werden mit Ihrer Nebenkostenabrechnung verrechnet. Für Telefonie und Internet können Sie Ihren Wunschvertragspartner wählen. NOTFALL Notfallnummern LINK Bei einem Notfall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus wie Rohrbruch, Heizungsausfall, Elektrostörungen, Abflussverstopfungen etc. hilft Ihnen gern unser Reparaturservice unter der Telefonnummer 0611-99071-50 weiter. Außerhalb unserer Dienstzeiten rufen Sie bitte einen unserer Vertragshandwerker an, deren Telefonnummern sie dem Aushang in Ihrem Treppenhaus entnehmen können. Bei Problemen mit dem Fernseh- und Rundfunkempfang hilft Ihnen die Hotline unse- res Servicepartners PŸUR weiter: 030-25 777 777 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Bei Störungen oder Ausfällen der in allen unse- ren Wohnungen installierten Rauchmelder rufen Sie bitte die Firma ISTA an: 0201-507 444 97 Ablesung 0201-507 411 90 Allgemeine Fragen 0201-946 684 50 Fragen zum Rauchmelder 0201-507 444 97 RAT UND HILFE Soweit möglich, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen bei Problemen und Konflikten rund um Haus und Wohnung mit Rat und Hilfe gerne zur Verfügung. Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen z. B. keine Rechtsberatung anbieten können. Zahlung der Miete Das Nutzungsentgelt ist monatlich im Voraus, bis spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats, fällig. Die Nutzungsgebühr (Miete) wird von Ihrem Konto per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Besitz eines Kontos bei einem Geldinstitut ist daher zwingend erforderlich. Zahlungsschwierigkeiten Wenn Sie Ihre Miete nicht pünktlich zahlen kön- nen, wenden Sie sich bitte sofort an unsere Mitarbeiter. Wir werden versuchen, Ihnen diskret und schnell zu helfen. Bitte warten Sie nicht, bis Sie Mahnungen oder Mahnbescheide von uns er- halten. Oftmals sind die Rückstände dann schon für eine schnelle Hilfe zu hoch. MITGLIED WERDEN Mitgliedschaft Wer kann Mitglied werden? Um Mitglied werden zu können, müssen Sie in Wiesbaden oder den angrenzenden Landkreisen Ihren 1. Wohnsitz haben. Folgende Landkreise werden zugelassen: Groß-Gerau, Mein Taunus Kreis, Rheingau Taunus Kreis, Mainz, Mainz-Bingen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass eine Mitgliedschaft keinerlei Einfluss auf eine bevor- zugte Wohnungsvergabe hat. Wie werde ich Mitglied? Hierzu ist eine Beitrittserklärung notwendig. Dazu wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Mitglieder/Spar (per E-Mail, per Post oder telefonisch). E-Mail kai-oliver.mernberger@geno50.de 0611-990 71-73 E-Mail andrea.nold@geno50.de 0611-990 71-28 Was kostet eine Mitgliedschaft? Ein Geschäftsanteil unserer Genossenschaft kos- tet 160,- EUR. Eine Aufnahmegebühr erheben wir nicht. Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft? Genossenschaften haben gerade als Wohnungsunternehmen viele Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen. Die Mieter sind als Mitglied gleichzeitig Mitbesitzer ihres Vermieters und können über die Vertreterversammlung je- derzeit mitgestalten. Statt Mietverträgen schlie- ßen die Mieter einer Genossenschaft Dauernutzungsverträge, die bei vertragsgemä- ßem Verhalten von der Genossenschaft nicht ein- seitig kündbar sind und quasi ein lebenslanges Wohnrecht verbriefen. Da die Genossenschaft keine höchstmöglichen Gewinne für Kapitaleigner und Anleger erwirtschaften muss, kann sie günstige und angemessene Mieten kal- kulieren und Überschüsse für die Instandhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes und Zahlungen von Dividenden an die Mitglieder verwenden. Bekomme ich schneller eine Wohnung, wenn ich bereits Mitglied bin? Die Mitgliedschaft hat keinerlei Einfluss auf eine bevorzugte Wohnungsvergabe. Geschäftsanteile Wie viele Geschäftsanteile darf ich kaufen? Mind. ein Geschäftsanteil (160,00 EUR) muss für die Mitgliedschaft erworben werden. Es können bis max. 50 Geschäftsanteile (8.000,00 EUR) er- worben werden. Dividende In der Regel abhängig von den Beschlüssen der Vertreterversammlung zahlt unsere Genossenschaft derzeit eine jährliche Dividende von 4% auf die Geschäftsanteile. Mitgliedschaft kündigen Eine Kündigung der Mitgliedschaft in nur in schriftlicher Form mit Ihrer Unterschrift möglich. Die Kündigung der Genossenschaftsanteile greift immer zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.), hinzu kommt ein Jahr Kündigungsfrist gemäß un- serer Satzung. Dann muss noch die Vertreterversammlung statt- finden, die das vergangene Jahr beschließt, erst dann werden die Genossenschaftsanteile zurück- gezahlt. Im ungünstigsten Fall kann es daher nach erfolgter Kündigung bis zu zweieinhalb Jahre dauern bis die Rückzahlung erfolgen kann. Mitgliedschaft kündigen PDF DIE SPAREINRICHTUNG Was ist das? Wir sind keine Bank im herkömmlichen Sinne. Wir vergeben keine Darlehen oder Kredite; un- sere Spareinrichtung ist eine eigene Sparkasse für unsere Mitglieder. Das Sparen bei der GENO50 hat Tradition seit dem Jahr 1958. Wer kann sparen? Sparen können bei der GENO50 alle Mitglieder der Genossenschaft und deren Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung. Das sind z.B. Ehegatten, Verlobte, Geschwister und deren Kinder. Wie sind unsere Sparprodukte und Konditionen? Konditionen LINK GENO50 Sparprodukte im Vergleich PDF GENO50 Freistellungsauftrag PDF GENO50 Steuerinfos PDF
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