* * * * hot * * * *An dieser Stelle möchten wir Sie über Aktuelles auf dem Laufenden halten. Bitte schauen Sie hier regelmäßig vorbei, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind.
GEMEINNÜTZIGE BAU- UND SIEDLUNGS-GENOSSENSCHAFT WIESBADEN 1950 EGKLAGENFURTER RING 84 A65187 WIESBADENÖFFNUNGSZEITENMO – DO09–12 UHR13–16 UHRFR09–12 UHR oder nach Vereinbarung
Hinweise zum KabelTV-EmpfangHier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Ihren Kabelanschluss ab dem 01.07.2024Infoschreiben KabelTV Gesetz über die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mietern und VermieternSeit dem 01.01.2023 ist das Kohlendioxidaufteilungsgesetz in Kraft. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mietern und Vermietern. Denn für die Freisetzung von Kohlendioxid muss bezahlt werden.Die neuen Regelungen finden Anwendung für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 beginnen. Infoschreiben KohlendioxidkostenTipps zum EnergiesparenTrotz finanzieller Entlastungen durch die Bundesregierung lohnt es sich zu sparen. Zum einen wird Ihr Geldbeutel dadurch entlastet. Denn die Kosten für Gas und Fernwärme sind in den letzten Monaten gestiegen und nicht alle Steigerungen werden durch die Entlastungen aufgefangen werden. Zum anderen hilft Energiesparen dabei, dass der in diesem Winter knappe Rohstoff Erdgas ausreicht. Und nicht zuletzt helfen Sie mit dem Sparen von Energie dem Klima generell. Hier finden Sie unsere Tipps zum Energiesparen
Vertreterversammlung2025Die ordentliche Vertreterversammlung 2025 findet am 20. Juni 2025 statt.Die Tagesordnung finden Sie hier:Vertreter
Mähfreier MaiDieAktion<MähfreierMai>kommtursprünglichausGroß-britannien,demLand,daseigentlichfürsehrfeineRasen-kulturbekanntist.DazuwirdderRasenimMaikomplettin Ruhe gelassen und nicht gemäht.Infoschreiben Mähfreier Mai
BioabfallverordnungverschärftAm 1. Mai 2025 trat die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Somit gelten auch in der Landeshaupt-stadt Wiesbaden verschärfte Regeln für die Befüllung der Bioabfalltonnen. Ziel die Begrenzung von sogenannten Störstoffen, insbeson-dere von Kunststoffen, im Biomüll. So darf der Gewichtspro-zentanteil von Kunststoff am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf 3 % nicht überschreiten. Infoschreiben Bioabfallverordnung
An- Abmeldung StromÄnderungen bei der An- und Abmeldung von StromBisher hatten alle Stromkunden bei Aus- oder Einzug in eine Wohnung 6 Wochen Zeit, sich beim Energieversorger ihrer Wahl (auch rückwirkend) ab- oder anzumelden. Das geht ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr!Was müssen Sie ab dem 06.06.2025 beachten?Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, melden Sie dies Ihrem Energieversorger frühzeitig – mindestens 14 Tage vorher. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie pünktlich abge-meldet werden und keine unnötigen Kosten für Sie entstehen.Infoschreiben An-Abmeldung Strom
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Hinweise zum KabelTV-EmpfangHier erfahren Sie alles Wissenswerte rund um Ihren Kabelanschluss ab dem 01.07.2024Infoschreiben KabelTV
Vertreterversammlung2025Die ordentliche Vertreterversammlung 2025 fin-det am 20. Juni 2025 statt.Die Tagesordnung finden Sie hier:Vertreter
Tipps zum EnergiesparenTrotz finanzieller Entlastungen durch die Bundesre-gierung lohnt es sich zu sparen. Zum einen wird Ihr Geldbeutel dadurch entlastet. Denn die Kosten für Gas und Fernwärme sind in den letzten Monaten gestiegen und nicht alle Steigerungen werden durch die Entlastungen aufgefangen werden. Zum anderen hilft Energiesparen dabei, dass der in diesem Winter knappe Rohstoff Erdgas ausreicht. Und nicht zuletzt helfen Sie mit dem Sparen von Energie dem Klima generell. Hier finden Sie unsere Tipps zum Energiesparen
Gesetz über die Auftei-lung der Kohlendioxid-kosten zwischen Mie-tern und VermieternSeit dem 01.01.2023 ist das Kohlendioxidaufteilungs-gesetz in Kraft. Das Gesetz regelt die Aufteilung der Kohlendioxid-kosten zwischen Mietern und Vermietern. Denn für die Freisetzung von Kohlendioxid muss bezahlt werden.Die neuen Regelungen finden Anwendung für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.01.2023 beginnen. Infoschreiben Kohlendioxidkosten
Mähfreier MaiDieAktion<MähfreierMai>kommtursprünglich ausGroßbritannien,demLand,daseigentlichfür sehrfeineRasenkulturbekanntist.Dazuwirdder RasenimMaikomplettinRuhegelassenundnicht gemäht.Infoschreiben Mähfreier Mai
BioabfallverordnungverschärftAm 1. Mai 2025 trat die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Somit gel-ten auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden ver-schärfte Regeln für die Befüllung der Bioabfalltonnen. Ziel die Begrenzung von sogenannten Störstoffen, insbesondere von Kunststoffen, im Biomüll. So darf der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff am Bioabfall nicht mehr als 1 % betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf 3 % nicht überschreiten. Infoschreiben Bioabfallverordnung
An- Abmeldung StromÄnderungen bei der An- und Abmeldung von StromBisher hatten alle Stromkunden bei Aus- oder Einzug in eine Wohnung 6 Wochen Zeit, sich beim Energieversorger ihrer Wahl (auch rückwirkend) ab- oder anzumelden. Das geht ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr!Was müssen Sie ab dem 06.06.2025 beachten?Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen, melden Sie dies Ihrem Energieversorger frühzeitig – mindes-tens 14 Tage vorher. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie pünktlich abgemeldet werden und keine un-nötigen Kosten für Sie entstehen.Infoschreiben An-Abmeldung Strom